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  • Unterstützung bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen.
  • Beratung bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.
  • Sicherheitstechnisches Überprüfen von Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren und Arbeitsplätzen.
  • Beobachten des Arbeitsschutzes durch Begehung der Arbeitsplätze.
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen.
  • Mitwirkung bei Unterweisungen.
  • Baustellenkoordinierung gemäß Baustellenverordnung.
  • Gefahrgutberatung und Ladungssicherung.
  • Sicherheits- und Notfallorganisation.
  • Implementierung von Arbeitsschutz- und Brandschutzmanagementsystemen.
  • Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz.
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement.

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