Das betriebliche Arbeitsschutzsystem wurde 1974 mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf eine gesetzliche Basis gestellt. Seither ist der Arbeitgeber, der für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen hat, verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu seiner Unterstützung und Beratung zu bestellen.
